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Service, Seminare Und Veranstaltungen

Die Vergaberechtsnovelle 2016

Die Vergaberechtsnovelle 2016 kommt - was ist bereits jetzt zu beachten?

Die neuen EU-Vergabelinien sind erlassen und müssen bis zum 18.04.2016 in deutsches Recht umgesetzt werden. Sie werfen bereits die ersten Schatten voraus, da das OLG Düsseldorf von einer Direktwirkung der Richtlinien ausgeht. Anhand der vorliegenden Gesetzentwürfe werden diejenigen Neuerungen erläutert, die der Vergabepraktiker kennen muss.

In diesem Seminar werden Kenntnisse über die neuen Vergabevorschriften vermittelt und die Regelungen verständlich strukturiert erläutert. Durch das Seminar sollen die Teilnehmer in die Lage versetzt werden, ihre anstehenden Beschaffungen rechtsfehlerfrei an Hand der neuen Regelungen durchzuführen. Die Grundregeln jeder Vergabe – Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung – und die neuen strategischen Vergabeziele werden durch Praxisbeispiele erklärt.

Zielgruppen: Leiter der Bereiche Einkauf/Wirtschaft, Führungskräfte, Juristen und Mitarbeiter, die sich mit Ausschreibungen beschäftigen und daher aktuelle Entwicklungen und Fragestellungen im Vergaberecht kennen müssen.

Inhalt des Seminars

Darstellung der aktuellen Situation und rechtliche Einordnung:

  • Was kommt neu bis zum 18. April 2016?
  • Überblick über die europäischen Vergaberichtlinien
  • Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Aufbau und Inhalt der aktuellen Vergabeordnungen:

Erörterung aktueller Fragen und Rechtsprechungsentwicklungen

  • Kriterien für eine erfolgreiche freihändige Vergabe
  • Vermeidbare Dokumentationsmängel und Formfehler

Teilnahmebedingungen
Die Reservierung der Teilnehmerplätze erfolgt nach der Reihenfolge der Buchung. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen, d.h. bei Anmeldungen, die kürzer als 14 Tage vor Seminarbeginn erfolgen, ist die Seminargebühr am Veranstaltungstag fällig.

Kostenfreie Stornierungen sind bis zwei Wochen vor Seminartermin möglich. Danach ist das volle Entgelt zu entrichten. Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform. Die Vertretung eines angemeldeten Teilnehmers ist möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns die Absage von Seminaren, z. B. bei zu geringer Teilnehmerzahl oder bei Ausfall eines Dozenten, Hotelschließung, höherer Gewalt oder gleichartiger Gründe, vorbehalten müssen. Bei Absage erstatten wir umgehend die bezahlte Teilnehmergebühr.

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