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Unklare Leistungsbeschreibung – Nachfragen oder Nachtrag?

Seminar: Unklare Leistungsbeschreibungen – Nachfragen oder Nachtrag? „Chance oder Risiko?“, das ist hier die Frage, auf die RA Volker Schmidt Antworten gibt und die rechtlichen Hintergründe erläutert.

Müssen Unternehmen bei unklaren Positionen im Leistungsverzeichnis vor der Angebotsabgabe beim Auftraggeber nachfragen oder können sie auf Nachträge während der Bauausführung hoffen? „Chance oder Risiko?“, das ist hier die Frage, auf die RA Volker Schmidt Antworten gibt und die rechtlichen Hintergründe erläutert.

Lektionen:

  • Mischkalkulation und Spekulation aus vergaberechtlicher Sicht: Wann droht ein Ausschluss des Angebotes aus dem Vergabeverfahren?
  • Richtiger Umgang mit der Urkalkulation
  • Unvollständige, fehlerhafte, widersprüchliche und unklare Vergabeunterlagen – Hinweispflichten des Bieters?
  • Anspruchsvoraussetzungen für Nachtragsforderungen gemäß der VOB/B
  • Unvollständige, fehlerhafte und unklare Leistungsbeschreibungen in der Abrechnung von Nachträgen
  • Mengenänderungen und Gemeinkosten (AGK, BGK)
  • Bauzeitverlängerung und Überblick über Nachträge wegen „gestörtem Bauablauf“
  • Nachtragmanagement nach dem neuen Bauvertragsrecht 2018 – Was wird aus der VOB/B?

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