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Vergaberecht im Unterschwellenbereich

Das Seminar zeigt die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen Unter- und Oberschwellenwertvergabe sowie die Unterschiede zwischen alter und neuer Rechtslage auf.

Am 07. Februar 2017 wurde die neue Unterschwellenvergabeverordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit gelten komplett neue „Spielregeln“ für die Unterschwellenvergabe.
Die UVgO regelt neben der Vergabe von Lieferungen und Leistungen, die bisher nach der VOL/A national vergeben wurden, auch die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen unterhalb der Schwellenwerte einschließlich der Durchführung von Planungswettbewerben. Damit wird „Neuland“ betreten. Gesondert geregelt sind weiterhin Bauleistungen, die im Unterschwellenwertbereich nach den Basisparagraphen der VOB/A 2016 zu vergeben sind.

In diesem Seminar werden aus Sicht der Anwendungspraxis die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen Unter- und Oberschwellenwertvergabe aufgezeigt und die Unterschiede zwischen alter und neuer Rechtslage erläutert. Zahlreiche Praxisbeispiele erleichtern die rechtssichere Anwendung der UVgO, gerade auch bei Projekten, für die Fördermittel eigesetzt werden.

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