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Elektronische Signatur
Elektronische Signaturen machen die Unterschrift unter elektronische Dokumente möglich – und ersetzen so Ihre eigenhändige Signatur auf Papier. Werden sie von einer geprüften Zertifizierungsstelle (Trustcenter) ausgegeben und erfüllen bestimmte Sicherheitsanforderungen, ist die elektronische Signatur sogar der handgeschriebenen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.
Elektronische Signaturen identifizieren Sie als Urheber eines Dokuments. Sie zeigen auch, ob übermittelte Dokumente nach dem Signieren verändert wurden. Zum Schutz der Daten vor unbefugtem Zugriff gibt es zusätzliche Verschlüsselungsmöglichkeiten wie etwa das „Public-Key“-Verfahren.
Im Vergaberecht sind die „Fortgeschrittene elektronische Signatur“ und die „Qualifizierte elektronische Signatur“ relevant, wobei laut Vergaberecht die Vergabestellen die einzusetzende Signatur auswählen.
Fortgeschrittene elektronische Signatur
Sie muss ausschließlich dem Unterzeichner (Signaturschlüssel-Inhaber) zuzuordenen sein und zum anderen muss er sich mit ihr eindeutig identifizieren können. Nur Sie als Unterzeichner dürfen dabei in der Lage sein elektronische Signaturen zu erzeugen. Nachträgliche Änderungen an elektronisch unterschriebenen Daten müssen erkennbar sein. Produkte und Details zur fortgeschrittenen Signatur für die eVergabe sowie weitere Beratung hält zum Beispiel S-Trust – das Trustcenter des deutschen Sparkassenverlags – bereit.
Qualifizierte elektronische Signatur
Sie muss dieselben Anforderungen erfüllen wie die „fortgeschrittenen elektronischen Signaturen“. Der Unterschied: Die Signatur kann nur mit einer sicheren Hardware und/oder Software (Signaturerstellungseinheit) erstellt werden. Hierzu benötigen Sie ein Kartenlesegerät und eine Chipkarte. Dabei müssen Sie als Unterzeichner ein Verfahren anwenden, das bei der Signaturerstellung ein gültiges Zertifikat besitzt und das die Echtheit der elektronischen Unterschrift bestätigt.
Meist kommen Chipkarten mit 6-stelliger PIN zum Einsatz. Diese erhalten Sie in „Trustcentern“ bei Vorlage von Personalausweis oder Reisepass. Trustcenter sind u.a. die Bundesnotarkammer, die S-Trust und verschiedene regionale Rechtsanwalts- oder Steuerberaterkammern. Zum Auslesen der Chipkarte mit dem Computer benötigen Sie ein Kartenlesegerät, das mit entsprechenden Sicherheitsstandards um die 100 Euro kostet. Oft gibt es Chipkarten, Kartenlesegeräte und zugehörige Software zum Signieren im Paket. Damit haben Sie eine komfortabel Komplettlösung, da die Komponenten in der Regel gut aufeinander abgestimmt sind. Produkte und Paketangebote für qualifizierte elektronische Signaturen, Beratung und Informationen bieten Ihnen:
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die elektronische Signatur regelt das Signaturgesetz
Nähere Informationen zur elektronischen Signatur erhalten Sie in unserem Flyer.
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