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Umweltbewusst einkaufen
Grüne, umweltverträgliche Beschaffung

Nachhaltigkeit ist auch beim Einkauf von Produkten und Dienstleistungen ein übergeordnetes Thema. Umweltaspekte in Ausschreibungen zu berücksichtigen, entspricht geltendem europäischen und nationalen Recht. Demnach sollen sich Kommunen nach dem nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan von 2007 und der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen vom 17.01.2008 bei ihren Beschaffungsentscheidungen an Umweltkriterien orientieren. So können Energieeffizienz und Umweltfreundlichkeit als Mindest- oder Zuschlagskriterien in Ausschreibungen aufgenommen werden – rechtlich unproblematisch und in § 97 Abs. 4 GWB verankert.
eProcurement
Ein anderes Stichwort dabei ist eProcurement oder elektronische Beschaffung. Es bedeutet die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen über das Internet, auf die vor allem der professionelle Einkauf setzt. So entsteht ein medienbruchfreier Einkaufsprozess, welcher Kosten, Zeit und Ressourcen spart.
Lebenszykluskosten
Ein weiterer umweltschonender Aspekt ist die Berücksichtigung der Lebenszykluskosten. Dadurch wird die Wirtschaftlichkeit verbrauchsarmer Geräte tatsächlich sichtbar. Lebenszykluskosten umfassen die Investitions-, Betriebs- und Entsorgungskosten entlang einer definierten Nutzungsdauer. So werden versteckte Folgekosten deutlich, die das vermeintlich günstigste Angebot unwirtschaftlich machen können. Lebenszykluskosten dürfen nur dann über einen Zuschlag mitentscheiden, wenn sie während und nach der Leistungserbringung entstehen. Gleichzeitig können Einkaufsentscheidungen auch von Energieverbräuchen oder etwa Umweltzeichen abhängig gemacht werden. Auch Mehrkosten sind grundsätzlich zulässig, wenn kurz- oder langfristig gesamtwirtschaftlich Kosten gespart werden können.
Die entsprechenden Kriterien kann der Auftraggeber frei festlegen, solange sie den Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts entsprechen und objektiv, transparent und nicht diskriminierend sind. Diese Grundsätze gelten für jede öffentliche Ausschreibung, EU-weit und national.
Exkurs: "Umweltrechtliche Prinzipien des Gemeinschaftsrechtes"
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