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Service, Nachrichten
10.10.2018, Deutschland

18. Oktober – Stichtag für eVergabe in der EU

Bereits heute werden die meisten öffentlichen Aufträge elektronisch ausgeschrieben. Nun wird die E-Vergabe zur Pflicht für EU-weite Vergabeverfahren.

Vom 18. Oktober an wird die Abwicklung von EU-weiten Vergabeverfahren über die elektronische Vergabe (eVergabe) Pflicht. Damit soll Papier, Zeit und Geld gespart werden. Auch erhofft sich der Gesetzgeber davon mehr Transparenz und Rechtssicherheit.

Vom Stichtag an muss die gesamte Kommunikation und Abwicklung des Vergabeverfahrens in elektronischer Form ablaufen: Vergabebekanntmachung, Übermittlung der Ausschreibungsunterlagen, elektronisch unterstütztes Ausfüllen der Vergabeunterlagen, das Stellen von Bieterfragen, Einbindung von Nachweisen und die Angebotsabgabe sowie anschließend die Zuschlagserteilung und der Vertragsschluss. Bieter, die ihr Angebot nicht elektronisch einreichen, werden künftig automatisch vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Wird der von der EU festgelegte Schwellenwert überschritten, muss europaweit ausgeschrieben werden. Im Januar 2018 erfolgte zuletzt die Festlegung für die aktuell geltenden Grenzen: Derzeit liegt der Schwellenwert für Bauaufträge und Konzessionsvergaben bei 5.548.000 Euro. Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen liegt er grundsätzlich bei 221.000 Euro, im Sektorenbereich bei 443.000 Euro und für Aufträge einer obersten Bundesbehörde bei 144.000 Euro.

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