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Service, Nachrichten
30.10.2013, Deutschland

7. ÄndVOVgV in Kraft

Am 24. Oktober wurde die 7. ÄndVOVgV im BGBl verkündet und trat damit am 25. Oktober 2013 in Kraft.

Nachdem am 20. September der Bundesrat der Siebten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge zustimmte, wurde die geänderte Vergabeverordnung im Bundesgesetzblatt am 24. Oktober 2013 verkündet und trat damit folglich am folgenden Tag in Kraft. Ab dem 25. Oktober enthalten die Zuschlagskriterien nun auch Qualifikationsaspekte und damit ist die Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien nicht mehr ganz so streng. Des Weiteren gilt eine dynamische Verweisung auf die EU-Schwellenwerte, die zum 1. Januar 2014 angehoben werden und sich wie folgt darstellen:

  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge staatlicher Vergabestellen: 134.000 Euro
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger Vergabestellen: 207.000 Euro
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern und für Aufträge im Bereich Verteidigung und Sicherheit: 414.000 Euro
  • Bauaufträge: 5.186.000 Euro

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