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Service, Nachrichten
28.01.2014, Deutschland

Eignungsprüfung von Unternehmen geregelt

Der Gesetzgeber hat die Eignungsprüfung von Unternehmen geregelt. Die Qualitätssicherung erfolgt nach der Vorprüfung.

Vergabestellen und Bieter sind ständig mit Fragen rund um den Nachweis von Qualifikationen und deren Nachweisen befasst. Auch in der neuen EU-Richtlinie ist Qualität ein wichtiges Thema. Beschaffer sollen ihren Schwerpunkt stärker auf diese legen können, da es das neue Kriterium des „wirtschaftlich günstigsten Angebots“ gibt, das das des niedrigsten Preises ablöst.

Vorgelagerte Prüfung der Bietereignung

In der Praxis wächst die Bedeutung der Präqualifizierung sowie von Gütezeichen und Zertifikaten. Die Begriffe dürfen keinesfalls vertauscht oder synonym gebraucht werden.

Am Anfang eines Vergabeverfahrens steht stets die Präqualifizierung, mit der die Vergabestelle die Eignung eines Bieters überprüft. „Präqualifizierung ist kein gesetzlich geschützter Begriff“, erläutert Thies Claussen, Geschäftsführer des Vereins PQ-VOB. Wichtig für die Vergabestellen ist jedoch, dass „die Regeln der Präqualifizierung bei der öffentlichen Vergabe gesetzlich vorgegeben sind“, ergänzt er.

Weist ein Bieter seine Eignung bei dieser vorgelagerten, auftragsunabhängigen Prüfung entsprechend der in Paragraf 6 VOB/A definierten Anforderungen nach, kann der öffentliche Auftraggeber sicher sein, im Sinn des Vergaberechts zu handeln.

Die Präqualifizierungsstelle haftet außerdem für ihre Entscheidungen, was laut Vergaberechtsexperten ein weiterer Vorteil für die Vergabestelle ist. Hinzu kommt die Zeitersparnis, alle Vorprüfungskriterien im Präqualifizierungsnachweis versammelt zu haben und sie nicht einzeln aufführen zu müssen. „Aber neben diesem Bereich gibt es Vergleichbares, das in öffentlichen Ausschreibungen für Baudienstleistungen durch die RAL-Gütezeichen gelöst werden kann“, sagt dazu Rüdiger Wollmann, Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Gütesicherung und Kennzeichnung (RAL).

Die Vergabestelle könne für bestimmte Produkte und Leistungen – zum Beispiel für die Produkthaltbarkeit oder die Baustellenüberwachung – eine bestimmte Qualität, orientiert an RAL-Gütezeichen und deren Güte- und Prüfbestimmungen oder anderen, wie zum Beispiel Umweltzeichen, festlegen.

Bedarf bei kleineren Kommunen nicht besonders groß

Vergaberechtsexperten weisen darauf hin, das etwa Produkte nicht herstellerabhängig ausgeschrieben werden dürfen, aber deren Beschaffenheit an RAL-Gütezeichen orientiert sein könne. „Rund 65 Prozent unserer Gütezeichen betrifft Produkte“, bestätigt Wollmann.

Dietmar Ruf, Referent beim Gemeindetag Baden-Württemberg, sieht neben dem „Dauerthema, welchen Güteschutz eine ausschreibende Stelle verlangt“, Aufklärungsbedarf bei Gemeinden und Unternehmen. Nach seiner Erfahrung sei das System der Präqualifizierung für kleinere Kommunen noch nicht überzeugend. „Sie kennen normalerweise die Unternehmer“, sagt er.

Quelle: Staatsanzeiger Ausgabe 3/2014, Seite 32

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