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Service, Nachrichten
03.03.2015, Nordrhein-Westfalen

Entschlackung des Vergabegesetzes

Wie die WAZ mitteilte, plant die NRW-Regierung eine deutliche Entschlackung des Vergabegesetzes.

Öffentliche Auftragsvergaben in Nordrhein-Westfalen sollen wieder deutlich unbürokratischer werden. „Mein Ziel ist es, bis zum Sommer eine wirksame und spürbare Entlastung der Unternehmen einzuleiten“, sagte NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ, Montagausgabe). Die öffentliche Auftragsvergabe müsse wieder deutlich entschlackt werden. Laut Duin sollen die öffentlichen Vergabestellen künftig nicht mehr von allen Firmen zahlreiche Nachweise über Lohn-, Sozial- und Ökostandards verlangen: „Es könnte ein Weg sein, künftig nur noch der Firma Nachweise abzuverlangen, die eine Ausschreibung um einen Auftrag gewonnen hat. Das erspart Bewerbern, die gar nicht den Zuschlag bekommen, einige Bürokratie“, sagte der Wirtschaftsminister der WAZ.

Vor Ostern will die Landesregierung eine Überprüfung des 2012 beschlossenen Tariftreue- und Vergabegesetzes vorlegen. Wirtschaftsverbände und Kommunen hatten kritisiert, dass öffentliche Auftragsvergaben mit zu vielen Nachweispflichten befrachtet worden seien. Zudem gibt es rechtliche Zweifel an dem von Rot-Grün festgelegten vergabespezifischen Mindestlohn von 8,85 Euro, der seit 1. Januar 2015 mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro konkurriert.

Quelle: Beitrag in der WAZ in der Ausgabe vom 2.3.2015

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