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Service, Nachrichten
07.12.2011, Deutschland

Erhöhung der EU-Schwellenwerte

Ab dem 01.01.2012 erhöhen sich die EU-Schwellenwerte. Die Schwellenwerte legen fest, ab welchen netto-Auftragswert die Pflicht besteht, einen öffentlichen Auftrag europaweit auszuschreiben.

Laut EU-Vergaberichtlinien müssen aller zwei Jahre die EU-Schwellenwerte neu bestimmt werden. Die Schwellenwerte legen fest, ab welchen netto-Auftragswert die Pflicht besteht, einen öffentlichen Auftrag europaweit auszuschreiben.

Die EU-Kommission berücksichtigt bei der Festlegung der Schwellenwerte das Verhältnis vom Euro zum Dollar-basierten Sonderziehungsrecht und legt auf Grundlage dessen die Höhe der Schwellenwerte fest. Durch die aktuelle Euro-Schwäche fallen diese etwas höher aus als bisher:

  • für Bauaufträge: 5.000.000 Euro
  • für Verträge über Lieferungen und Leistungen: 200.000 Euro
  • für Sektorenauftraggeber bei Verträgen über Lieferungen und Leistungen: 400.000 Euro
  • Aufträge oberste oder obere Bundesbehörden: 130.000 Euro

In Deutschland greifen die neuen Schwellenwerte erst  nach einer Änderung der Vergabeverordnung (VgV). Grund dafür ist, dass die auf EU-Ebene festgelegten Schwellenwerte nur dann eine unmittelbare Geltung für das Vergaberecht haben, wenn die Mitgliedsstaaten keine „strengeren“ – also niedrigeren – Schwellenwerte vorgeben. Daraus folgt, dass trotz der erhöhten Schwellenwerte zunächst die aktuellen Schwellenwerte der VgV über den 31.12.2011 hinaus weiter gelten. Eine Änderung der VgV tritt voraussichtlich im Februar 2012 in Kraft.

Achtung: Die Regelung trifft nicht auf Sektorenauftraggeber zu, denn § 1 Abs. 2 SektVO enthält einen dynamischen Verweis auf die EU-Verordnung. Das heißt, dass die neuen Schwellenwerte ab 01.01.2012 für Sektorenauftraggeber unmittelbar gültig sind.

Hier geht’s zur Verordnung der EU-Kommission vom 30. November 2011.

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