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Service, Nachrichten
17.08.2015, Thüringen

Erste Änderung

Die erste Änderung der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge trat in Kraft.

Für die Belange der Unterbringung von Flüchtlingen ist die Erste Änderung der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge am 27.04.2015 in Kraft getreten.

Sie enthält ausschließlich für diese Zwecke erhöhte Wertgrenzen für die Beschränkte Ausschreibung und Freihändige Vergabe. Diese Änderungs-VV gilt befristet bis zum 31.12.2015.

Zur Änderung gelangen Sie hier.

Quelle: Vergabeblog.de vom 04/08/2015, Nr. 23160

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