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Service, Nachrichten
08.08.2012, Deutschland

EU-Schwellenwerte für VSVgV bekannt gemacht

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie veröffentlichte die EU-Schwellenwerte für Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat im Bundesanzeiger vom 25.07.2012 die geltenden EU-Schwellenwerte für Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit bekannt gemacht. Die Vorgaben der VSVgV gelten für:

  • verteidigungs- und sicherheitsrelevante Liefer- und Dienstleistungsaufträge, deren geschätzter Wert ohne Umsatzsteuer den Schwellenwert von 400.000 € und
  • für verteidigungs- und sicherheitsrelevante Bauaufträge, deren geschätzter Wert ohne Umsatzsteuer den Schwellenwert von 5 Mio. € erreicht oder überschreitet.

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