EU-Schwellenwerte für VSVgV bekannt gemacht
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie veröffentlichte die EU-Schwellenwerte für Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat im Bundesanzeiger vom 25.07.2012 die geltenden EU-Schwellenwerte für Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit bekannt gemacht. Die Vorgaben der VSVgV gelten für:
- verteidigungs- und sicherheitsrelevante Liefer- und Dienstleistungsaufträge, deren geschätzter Wert ohne Umsatzsteuer den Schwellenwert von 400.000 € und
- für verteidigungs- und sicherheitsrelevante Bauaufträge, deren geschätzter Wert ohne Umsatzsteuer den Schwellenwert von 5 Mio. € erreicht oder überschreitet.