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Service, Nachrichten
24.11.2014, Thüringen

Evaluation des Thüringer Vergabegesetzes

Vergangene Woche unterschrieb die neue Thüringer Landesregierung den Koalitionsvertrag.

Das rot-rot-grüne Kabinett in Thüringen hat den Koalitionsvertrag unterschrieben. Ein kleiner Absatz beschäftigt sich auch mit dem Thema Vergabe- und Tariftreuegesetz in dem Freistaat:

Zitat aus dem neuen Koalitionsvertrag

Thüringen wird höchste Standards an die Transparenzregelungen im Bereich der Vergabe und Beschaffung anlegen. Die Landesregierung wird das Thüringer Vergabegesetz behutsam im Hinblick auf seine Evaluation im Jahre 2016 weiterentwickeln. Das Vergabegesetz soll hinsichtlich seiner praktischen Bedeutung für die Thüringer Unternehmen sowie die Zweckmäßigkeit bei der Zielerreichung evaluiert werden. Auf dieser Grundlage sollen gegebenenfalls Änderungen vorgenommen werden, mit denen die Intentionen des Gesetzes besser erreicht werden – ohne die Unternehmen stärker zu belasten. In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, wie die Gültigkeit der ILO-Kernarbeitsnormen weiter als die bisherige Soll-Regelung gefasst werden kann. Gemeinsam mit den Gewerkschaften, Kammern und Verbänden sollen geeignete Anpassungsregelungen für KMU und Handwerksbetriebe gefunden und umgesetzt werden.

Das Thüringer Vergabegesetz soll hinsichtlich des ÖPNV dahingehend geändert werden, dass öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben werden, die mindestens das in Thüringen für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen Tarifvertrag vorgesehene Entgelt, welches mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbart wurde, zahlen.

Der Koalitionsvertrag kann auf der Internetseite DER LINKEN von Thüringen eingesehen werden.

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