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Service, Nachrichten
21.09.2018, Berlin

eVergabe wird in Berlin Pflicht

In einem Rundschreiben informierte die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, dass die eVergabe auch im Unterschwellenbereich Pflicht werden soll.

Ab dem 18. Oktober ist in ganz Deutschland die eVergabe Pflicht für europaweite Ausschreibungen. Dies soll nach Willen der Bundesregierung auch für nationale Vergaben gelten. Aus diesem Grund wurde die UVgO im Herbst 2017 eingeführt. Da sie jedoch eine Ordnung und keine Verordnung ist, muss die UVgO in jedem einzelnen Bundesland seperat eingeführt werden. In einem Rundschreiben an die Senatsverwaltungen, die Bezirksämter sowie weiteren Institutionen, wie etwa Krankenhausbetrieben informiert die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen über die geplante Einführung der UVgO. Diese steht laut dem Rundschreiben kurz bevor. Hierfür muss jedoch die Landeshaushaltsordnung (LHO) geändert werden. Es könne davon ausgegangen werden, dass dies bis zum Ende des Jahres 2018 erfolgt. Ab diesem Zeitpunkt soll die eVergabe auch national verpflichtend sein, wenn es sich um Vergaben nach UVgO handelt. Bis zum 31. Dezember 2018 gilt eine Übergangsregelung, nach der elektronische Verfahren zwar angewendet werden sollen, jedoch auch die sogenannten Papier-Vergabeverfahren weiterhin erlaubt sind. Ab dem 1. Januar 2019 ist die eVergabe für alle Leistungsbereiche verpflichtend anzuwenden.

Quelle: Rundschreiben VM Nr. 05/2018 Öffentliches Auftragswesen der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen

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