FAQs zur eVergabe
Das bayerische Innenministerium hat häufige Fragen und deren Antworten bezüglich elektronischer Vergabeverfahren veröffentlicht.
Die EU-Vergaberichtlinien schreiben eine ausschließlich elektronische Abwicklung von Vergabeverfahren oberhalb der Schwellenwerte vor. Diese Umstellung wird schrittweise erfolgen, jedoch dürfen bereits ab dem 18.04.2016 EU-weite Bekanntmachungen nur noch elektronisch eingereicht werden und müssen eine Internetadresse enthalten, unter der die Vergabeunterlagen uneingeschränkt bezogen werden können.
Da die elektronische Auftragsvergabe damit, zumindest oberhalb der Schwelle, auf jeden Fall eingeführt werden wird, hat sich das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie sowie mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat dem Thema eVergabe angenommen und einen Frage-Antwort-Katalog ausgearbeitet, der die wichtigsten Fragen rund um die elektronische Vergabe beantworten soll. Dieser Fragenkatalog wird je nach Bedarf aktualisiert und ist derzeit zwölf Seiten stark.
Zum vollständigen Fragen-Antwort-Katalog gelangen Sie hier.
Quelle: Innenministerium Bayern