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Service, Nachrichten
25.06.2015, Rheinland-Pfalz

Frauenförderung entscheidend für Auftrag?

Ginge es nach dem Entwurf des Landesgleichstellungsgesetzes wäre die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an die Frauenförderung geknüpft.

Die Vergabe öffentlicher Aufträge könnte in Rheinland-Pfalz künftig auch davon abhängen, ob sich ein Unternehmen für mehr Frauen als Mitarbeiter einsetzt. Die Mainzer „Allgemeine Zeitung“ und der Südwestrundfunk (SWR) berichteten am 24. Juni 2015, dies gehe aus dem Entwurf des neuen Landesgleichstellungsgesetzes hervor. Darin heiße es, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Anbieter bevorzugt werden sollten, die die Gleichstellung fördern, wenn mehrere wirtschaftlich gleichwertige Angebote zur Auswahl stehen und der geschätzte Auftragswert 20.000 Euro oder mehr betrage.

Das Frauenministerium erklärte auf Anfrage, dies sei Teil eines Referentenentwurfes. Ob der Gesetzentwurf so bleibe, ließ eine Sprecherin offen. Nach einer Anhörung prüfe das Ministerium auch alle Kritikpunkte. Über die endgültige Version entscheide dann das Kabinett. Die Industrie- und Handelskammern (IHK) in Rheinland-Pfalz lehnen die Kopplung der Vergabe an die Frauenförderung nach Angaben der Zeitung und des SWR ab, weil das Vergaberecht für die Durchsetzung gesellschaftspolitischer Vorstellungen ungeeignet sei.

Quelle: dpa

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