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Service, Nachrichten
18.01.2018, Baden-Württemberg

Frei zur Einführung

Die Änderung der Landeshaushaltsordnung ist in Baden-Württemberg in Kraft getreten und ermöglicht damit die Einführung der UVgO.

Der Landtag von Baden-Württemberg hatte am 15.12.2017 das „Haushaltsbegleitgesetz 2018/19“ beschlossen und damit den Weg für die Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) freigemacht. Das „Haushaltsbegleitgesetz 2018/19“ vom 19.12.2017 ist bereits am 29.12.2017 im Gesetzblatt für Baden-Württemberg verkündet worden und größtenteils – so auch mit Blick auf die Änderung von § 55 Abs. 1 LHO – zum 01.01.2018 in Kraft getreten.

Das als Artikelgesetz ausgestaltete „Haushaltsbegleitgesetz 2018/19“ enthält in Art. 3 eine Änderung der Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO). In § 55 LHO wurde der Vorrang der öffentlichen Ausschreibung zugunsten einer Gleichstellung mit der beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb aufgehoben.

Die Gleichstellung von öffentlicher Ausschreibung und beschränkter Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb auch auf Ebene des Haushaltsrechts ist erforderlich, da die UVgO ebenfalls eine Gleichstellung der beiden Verfahrensarten verlangt.

Quelle: Monatsinfo 1/2018 von forum vergabe e.V.

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