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Service, Nachrichten
31.07.2018, Baden-Württemberg

Ab Oktober UVgO in Baden-Württemberg

Der Ministerrat des Landes beschloss in seiner letzten Kabinettssitzung neue Beschaffungsregelungen und führte damit auch die Unterschwellenvergaberegelung (UVgO) in Baden-Württemberg ein.

Kurz vor der Sommerpause führt Baden-Württemberg eine Neufassung der für die Beschaffung der Landeseinrichtung geltende Verwaltungsvorschrift Beschaffung (VwV Beschaffung) ein. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) erklärte nach der Kabinettssitzung, die Ressorts hätten das Thema „Nachhaltigkeit händelbar gemacht“. Die Regeln seien nicht überfrachtet worden.

Nachhaltigkeit wird gestärkt

Martin Hahn (Grüne) wertete die neuen Beschaffungsregeln, bei der qualitative, innovative, soziale, umweltbezogene und wirtschaftliche Aspekte eine stärkere Rolle spielen sollen, als wichtigen Erfolg. Den Grünen sei es beispielsweise gelungen, Regelungen zur Beschaffung von Biolebensmitteln durchzusetzen. Außerdem gibt es Vorgaben zur Beschaffung von Recyclingpapier, energieeffizienten und klimaschützenden Waren sowie lärm- und schadstoffarmen mobilen Maschinen und Geräten. Bei Software-Produkten ist der bevorzugte Einsatz von Open-Source-Produkten gegenüber Closed-Source-Produkten zu prüfen.

Das von Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) geführte Wirtschaftsministerium strich andere Punkte heraus. So sei mit der Reform „das Vergaberecht im digitalen Zeitalter angekommen“. Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer und der Austausch von Dokumenten sollen künftig grundsätzlich elektronisch ablaufen. Der Vorteil: Die eVergabe ermöglicht beiden Seiten mehr Effizienz und Kosteneinsparungen.

Höhere Wertgrenzen

Mit der VwV werden des Weiteren die Wertgrenzen deutlich erhöht: Für beschränkte Ausschreibungen gilt in Zukunft ein Limit von 100.000 Euro (bisher 50 .000 Euro), für Verhandlungsverfahren 50.000 Euro (bisher 20.000 Euro) und für Direktaufträge auf 5.000 Euro (bisher 1.000 Euro). Bis zu diesen Wertgrenzen dürfen die entsprechenden Vergabearten ohne vergaberechtliche Voraussetzungen durchgeführt werden. Das Land sieht darin eine Erleichterung, eine Beschleunigung von Vergabeverfahren sowie einen Bürokratieabbau.

UVgO wird eingeführt

Zudem wird die bundeseinheitliche Unterschwellenvergaberegelung (UVgO) in Baden-Württemberg eingeführt. Dadurch werde ein Flickenteppich unterschiedlicher Vergaberegelungen in Bund und Ländern vermieden, so die Wirtschaftsministerin: „Die Unternehmen müssen sich nicht ständig auf unterschiedliche Beschaffungsregelungen einstellen, was eine wesentliche Vereinfachung für die Unternehmen bedeutet.“

Das neue Regelwerk tritt am 1. Oktober in Kraft und gilt für die Behörden und Betriebe des Landes.

Verwaltungsvorschrift der Landesregierung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VwV Beschaffung) vom 24. Juli 2018 kann hier eingesehen werden.

Quelle:

  • Pressestelle WM
  • Staatsanzeiger für Baden-Württemberg, Ausgabe 29/2018

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