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Service, Nachrichten
16.11.2015, Bremen

Gesetzesentwurf eingereicht

Die Bremer CDU-Fraktion fordert in einem Gesetzentwurf die Anhebung der Wertgrenzen für öffentliche Ausschreibungen.

Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion Jörg Kastendiek fordert Erleichterungen im Vergabeverfahren. Die CDU-Fraktion reichte dazu am 13.11.2015 einen Gesetzentwurf für die Bremische Bürgerschaft ein.

Die Wertgrenzen, ab denen Bauleistungen sowie Liefer- und Dienstleistungen öffentlich auszuschreiben sind, liegen in Bremen niedriger als in anderen Bundesländern. „Selbst unterhalb dieser Grenzen werden die Spielräume für das vereinfachte Vergabeverfahren häufig nicht genutzt. Die Mitarbeiter in den Vergabestellen wollen sich absichern, weil sie von der Ressortspitze keine Unterstützung erfahren“, kritisiert Kastendiek. Heimische Handwerksbetriebe hätten das Nachsehen.

Die CDU-Fraktion hält eine weitergehende Anhebung der Wertgrenzen für notwendig. Aufträge für Bauleistungen sollen nach Willen der CDU bis zu einem Wert von 100.000 Euro freihändig vergeben und bis zu einem Wert von 1 Million Euro beschränkt ausgeschrieben werden können. Liefer- und Dienstleistungsaufträge sollen bis zu einem Wert von 100.000 Euro freihändig vergeben werden können. „Damit befände sich Bremen auf dem Niveau der Länder Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein“, erläutert Kastendiek.

Zum Gesetzesentwurf der CDU-Fraktion in Bremen gelangen Sie hier.

Quelle: CDU Bürgerschaftsfraktion Bremen

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