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Service, Nachrichten
05.05.2015, Deutschland

Gesetzesentwurf in Ressortabstimmung

Der Gesetzesentwurf für die Reform des öffentlichen Vergabewesens durchläuft momentan die Ressortabstimmung.

Das öffentliche Vergabeverfahren steht nach einem Zeitungsbericht vor einer der größten Reformen. Es solle einfacher, moderner und schneller, aber auch grundsätzlich elektronisch werden, berichtet die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ in ihrer Samstagausgabe.

Sie stützt sich dabei auf den ihr vorliegenden Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums, der nun die Ressortabstimmung durchläuft. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots könnten durch öffentliche Auftraggeber künftig „neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden“, heißt es darin.

Mit der grundsätzlichen Umstellung auf ein elektronisches Verfahren könne jeder Bieter bei Gesamtkosten pro Verfahren von durchschnittlich 7870 Euro jeweils rund 845 Euro sparen. Die geplante Umstellung erspare der Wirtschaft Kosten von rund 272 Millionen Euro jährlich und der Verwaltung von rund 144 Millionen.

Jährlich gibt es dem Bericht zufolge in der Bundesrepublik rund 16,2 Millionen Vergabeverfahren. Betroffen sind der Einkauf von Waren, Bau- und Dienstleistungen sowie die Vergabe von Konzessionen.

Quelle: dpa

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