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Service, Nachrichten
22.05.2018, Hamburg

Hamburg beschließt Mindestlohn von 12 Euro

Die Beschäftigten der Stadt Hamburg und ihrer Betriebe sollen in Zukunft einen Mindestlohn von zwölf Euro pro Stunde erhalten. Diesen auch für Vergaben vorzuschreiben, ist nicht Teil des Plans.

Die Hamburgische Bürgerschaft hat beschlossen, einen Mindestlohn in Höhe von zwölf Euro für die Beschäftigten der Stadt und der zu ihr gehörenden Betriebe einzuführen. Die tarifliche Umsetzung des Mindestlohns könne auch schrittweise erfolgen, je nachdem wie groß der Abstand zu den derzeit gelten Stundenlöhnen sei, hieß es. Der bundesweite gesetzliche Mindestlohn liegt derzeit bei 8,84 Euro.

Dass der Senat sich mit einem vergabespezifischen Mindestlohn von zwölf Euro noch nicht befasst hat, geht aus einer schriftlichen kleinen Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (Die Linke) vom 3. Mai 2018 hervor. „Bei der Vergabe der öffentlichen Aufträge erhält der Bieter den Zuschlag, der das wirtschaftlichste Angebot abgibt“, heißt es in der Antwort des Senats. „Informationen zu Zahl sowie Entlohnung der eingesetzten Beschäftigten bei den Auftragnehmern sind in diesem Zusammenhang nicht vergaberelevant.“

Gleichwohl lägen die Mindestentgelte im Baubereich zumeist über zwölf Euro, heißt es weiter. Das Ziel, das die Stadt Hamburg sich jetzt für ihre Beschäftigten gesetzt hat, ist in diesem Segment wohl schon erreicht. Im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen müssten die Unternehmen eine Erklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes abgeben.

Quelle: dpa; Drucksache 21/12930 der Bürgerschaft

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