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Service, Nachrichten
29.09.2014, Brandenburg

Informationen zum brandenburgischen Vergabegesetz

In Bezug auf das EuGH-Urteil zum Mindestlohn wurden Informationen zur Anwendung des Brandenburgischen Vergabegesetzes veröffentlicht.

Mit Urteil vom 18. September 2014 (Rs. C-549/2013) hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu der Frage geäußert, ob es gegen Europarecht verstößt, wenn der öffentliche Auftraggeber auch in den Fällen die Einhaltung eines Mindestarbeitsentgelts fordert, in denen ein in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässiger Nachunternehmer die Nachunternehmerleistung durch Beschäftigte in diesem Mitgliedstaat erbringt. Der EuGH hat diese Frage bejaht.

In einem Informationsschreiben informiert das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten über dieses Urteil und die Konsequenzen für die Anwendung des Brandenburgischen Vergabegesetzes.

Das Informationsschreiben 2/2014 des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten finden Sie hier.

Quelle: Vergabeportal des Landes Brandenburg

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