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Service, Nachrichten
27.11.2015, Deutschland

Keine Gleichstellung von Verfahrensarten

Transparency International spricht sich entschieden gegen die freie Wahl zwischen offenem und nicht offenem Verfahren aus.

Transparency International Deutschland e.V. kritisiert, dass die Bundesregierung mit ihrem Gesetzesentwurf zur Reform des Vergaberechts eine effektive Bekämpfung von Korruption erschwert. Insbesondere die freie Wahl zwischen offenem und nicht offenem Verfahren wird daher entschieden abgelehnt. Im Wortlaut äußert sich Transparency International dazu wie folgt: „Das offene Verfahren sichert einen funktionierenden Wettbewerb und die notwendige Transparenz bei Auftragsvergaben“. Sollte die Verfahrensarten gleichgestellt werden, so könne auch ein vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb die Defizite nicht ausgleichen.

Quelle: Auftragswesen Aktuell (Nr. 11) der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V.

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