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Service, Nachrichten
29.12.2015, Deutschland

Kleine Anfrage an die Bundesregierung

Auf Anfrage gab die Bundesregierung bekannt, dass öffentliche Aufträge auch weiterhin ausschließlich im Wettbewerb vergeben werden.

Grund für die kleine Anfrage der Fraktion die Linke war eine Anpassung der Definition des öffentlichen Auftrags im Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts. Die Bundesregierung gab daraufhin bekannt, dass öffentliche Aufträge wie bisher nur im Wettbewerb und im Wege transparenter Verfahren vergeben werden. Die Anpassung der Definition sei lediglich eine sprachliche Anpassung an unionsrechtliche Vorgaben. Eine inhaltliche Veränderung des Begriffs des öffentlichen Auftrags sei damit nicht verbunden.

Quelle: Auftragswesen AKTUELL (12 – November 2015) der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V.

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