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Service, Nachrichten
14.10.2013, Schleswig-Holstein

Korruptionsregister in Schleswig-Holstein

Der Landtag in Schleswig-Holstein beschloss kürzlich das „Gesetz zur Einrichtung eines Registers und zum Schutz fairen Wettbewerbs“.

Um bei Ausschreibungen die Korruptionsgefahr weiter zu minimieren, beschloss die Landesregierung in Schleswig-Holstein das „Gesetz zur Einrichtung eines Registers und zum Schutz fairen Wettbewerbs“. Zudem richtet das Land zur effektiveren Korruptionsbekämpfung und -prävention eine zentrale Informationsstelle beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie ein. Das hier geführte Register zur Sammlung und Bereitstellung von Informationen über unzuverlässige natürliche und juristische Personen oder Personenvereinigungen soll öffentliche Auftraggeber bei der Prüfung der Zuverlässigkeit von potenziellen Auftragnehmern unterstützen. Des Weiteren kann die Inforationsstelle auch befristete Ausschlüsse von Vergabeverfahren nach § 6 Absatz 2 aussprechen. Zusammen mit anderen Ländern kann das Register als automatisierte Datei geführt werden. Näheres regelt ein Verwaltungsabkommen, das, geht es nach dem Willen der Landesregierung, das „Korruptionsregister“ auch in Hamburg und anderen norddeutschen Ländern einführt.

Zum neuen Gesetz in Schleswig-Holstein gelangen Sie hier.

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