Feedback abgeben
Nach oben
Jetzt registrieren
Service, Nachrichten
04.12.2017, Mecklenburg-Vorpommern

Mindestlohn für Vergabe

Das Land Mecklenburg-Vorpommern führt einen Mindestlohn von 9,54 Euro für öffentliche Aufträge ein.

Wer in Mecklenburg-Vorpommern öffentliche Aufträge haben will, muss seinen Mitarbeitern künftig mindestens 9,54 Euro pro Stunde zahlen. Das sind 70 Cent mehr als der gültige gesetzliche Mindestlohn. Die Spitzen der Regierungskoalition von SPD und CDU haben sich am 27. November auf eine entsprechende Anpassung im Vergabegesetz des Landes geeinigt, wie Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) und CDU-Fraktionschef Vincent Kokert bekannt gaben. Der Gesetzentwurf soll bereits am 5. Dezember das Kabinett passieren.

Der Mindestlohn gilt auch für kommunale Vergaben

Der Vergabemindestlohn soll jährlich zum 1. Oktober an die allgemeine Tarifentwicklung in Deutschland angepasst werden. „Wir wollen nicht abgehängt werden“, sagte Schwesig zur Begründung. Die neue Lohnuntergrenze bei öffentlichen Aufträgen werde auch für die Kommunen gelten. Ein klassischer Bereich, dessen Beschäftigte vom Vergabemindestlohn bei öffentlichen Aufträgen profitieren werden, sei der Wachschutz, sagte Schwesig. Dort würden Löhne unterhalb dieser Grenze gezahlt. Sie erhoffe sich darüber hinaus, ähnlich wie beim bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn, ein Signal für höhere Löhne insgesamt.

Schwesig rechnet mit höheren Kosten für die öffentliche Hand, konnte diese aber zunächst nicht beziffern. Das Land sei bereit, diese Mehrkosten zu tragen, denn für gute Arbeit müssten gute Löhne gezahlt werden, sagte sie. Für Mehrkosten der Kommunen stellt das Land nach Kokerts Worten zwei Jahre lang jeweils 500.000 Euro bereit. Aus einem ähnlichen Unterstützungsfonds in Brandenburg seien allerdings nur geringe Summen abgeflossen. Weiter sagte der CDU-Fraktionschef, Mecklenburg-Vorpommern habe mit 9,54 Euro künftig den zweithöchsten Vergabemindestlohn nach Schleswig-Holstein, wo er 9,99 Euro betrage.

Änderung der Regeln für Wirtschaftsförderung

Außerdem sollen die Regeln für die Wirtschaftsförderung mit Blick auf bessere Löhne geändert werden: Firmen mit mehr als 250 Mitarbeitern sollen nur noch dann Förderung bekommen können, wenn sie wenigstens tarifähnliche Löhne zahlen. Schwesig und Kokert zufolge zahlen 80 Prozent der Firmen im Land ihren Mitarbeitern keine Tarif- oder tarifähnlichen Löhne.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßte das Vorhaben der Schweriner Landesregierung. Der DGB-Nord-Vorsitzende Uwe Polkaehn lobte: „Die neue Regelung ist ein deutlicher Fortschritt beim vergabespezifischen Mindestlohn in Mecklenburg-Vorpommern.“ Lohndumping und Tarifflucht dürften sich nicht lohnen. Auch die regelmäßige jährliche Dynamisierung zum 1. Oktober entlang der allgemeinen tariflichen Entwicklung bewertete der DGB positiv.

Zu Kritik aus der Soziallandschaft, das Land deckele seit Jahren seine Zuschüsse, so dass vielen Mitarbeitern dort keine Tariflöhne mehr gezahlt werden könnten, sagte Schwesig: „Wir werden gemeinsam einen Weg finden müssen.“ Zunächst müsse festgelegt werden, wie viel Beratung im Land gebraucht werde.

Der Vergabemindestlohn von 9,54 Euro ist der Linken nicht genug. Die Opposition fordert 10,09 Euro, wie der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster, sagte. Dies entspreche der untersten Entgeltgruppe des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst der Länder. Die jährliche Anpassung nach dem Tarifindex sei auch zu wenig. „Während beispielsweise 2016 nach dem Verhandlungsergebnis im Öffentlichen Dienst 2,3 Prozent Steigerung fällig geworden wären, wäre nach dem Tarifindex lediglich eine Steigerung von 1,9 Prozent für die Beschäftigten drin gewesen“, sagte Foerster.

Quelle: dpa

Zurück
Ähnliche Nachrichten