Am 1. April veröffentlichte die EU- Kommission in einer Mitteilung „Leitlinien zur Nutzung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge in der durch die COVID-19-Krise verursachten Notsituation“.
Darin erläutert die Kommission, welche Optionen und Flexibilitätsmöglichkeiten im Rahmen des EU-Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge für die Beschaffung der zur Bewältigung der Corona-Krise erforderlichen Lieferungen, Dienstleistungen und Leistungen zur Verfügung stehen.
Die Leitlinien sind schwerpunktmäßig auf die Auftragsvergabe in Fällen äußerster Dringlichkeit ausgerichtet. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die öffentlichen Auftraggeber:
– im Fall von Dringlichkeit von der Möglichkeit Gebrauch machen können, die Fristen für die Beschleunigung offener oder nichtoffener Verfahren erheblich zu verkürzen,
– ein Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung in Betracht ziehen oder Aufträge direkt an einen vorab ausgewählten Wirtschaftsteilnehmer vergeben können, sofern dieser als einziger in der Lage ist, die erforderlichen Lieferungen innerhalb der durch die äußerste Dringlichkeit bedingten technischen und zeitlichen Zwänge durchzuführen und
– zur Beschleunigung der Auftragsvergabe auch in Erwägung ziehen können, mit potenziellen Auftragnehmern innerhalb und außerhalb der EU per Telefon, E-Mail oder persönlich Kontakt aufzunehmen.