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Service, Nachrichten
04.12.2013, Deutschland

Neue Schwellenwerte ab 2014

Der Verordnungsentwurf für die Anhebung der Schwellenwerte für EU-weite Vergaben wurde verabschiedet.

Die Schwellenwerte gelten ab dem 1. Januar 2014. Da es bei einer EU-Verordnung keiner gesonderten Umsetzung in den Mitgliedsstaaten bedarf, gelten die Werte unmittelbar.

Für Bauaufträge sind es nicht mehr wie bisher fünf Millionen Euro Auftragsvolumen, sondern 5,186 Millionen Euro, ab denen EU-weit ausgeschrieben werden muss. Für Liefer- und Dienstleistungen staatlicher Vergabestellen gilt ab dem 1. Januar 2014 134.000 Euro. Für öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge anderer Vergabestellen gelten dann 207 .000 Euro. Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern und für Aufträge im Bereich Verteidigung und Sicherheit wird der Schwellenwert von 400.000 Euro auf 414.000 Euro angehoben.

Die Anpassung der Schwellenwerte durch die EU-Kommission erfolgt alle zwei Jahre. Die Werte ergeben sich aus dem Government Procurement Agreement (GPA) beziehungsweise der Auftragshöhe, ab der das GPA gilt. Diese Auftragshöhe ist in „Sonderziehungsrechten“ (SZR) festgeschrieben.

Um Kursschwankungen zwischen dieser künstlichen, vom Internationalen Währungsfonds eingeführten Währungseinheit – die sich aus den Weltwährungen US-Dollar, Euro, Pfund Sterling und Yen definiert – und dem Euro auszugleichen, werden die Schwellenwerte regelmäßig überprüft.

Quelle: Staatsanzeiger, Ausgabe 44

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