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Service, Nachrichten
09.01.2015, Hessen

Neues Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz

Am 18.12.2014 wurde das neue Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz im Landtag verabschiedet.

In dritter Lesung wurde am 18.12.2014 das neue Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz verabschiedet. Am 1. März 2015 tritt es in Kraft.

Aus dem Inhalt des HVTG

Neben der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohn müssen künftig Bewerber auch die geltenden Tarifverträge einhalten. Bei Nichteinhaltung können Bewerber im gesamten Bundesland für Auftragsvergaben gesperrt werden. Zudem werden in dem neuen Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz soziale und ökologische Kriterien berücksichtigt. „Grundsätzlich muss künftig jede Beschaffung nachhaltig ausgestaltet werden“, so Wirtschaftsstaatssekretär Mathias Samson. „Hessen setzt damit bundesweit Maßstäbe.“ Bei der nachhaltigen Beschaffung soll jedoch nicht nur auf den Anschaffungspreis geachtet werden, auch die Lebenszykluskosten spielen eine Rolle. Samson: „Zudem können die Vergabestellen weitere Gesichtspunkte festlegen. Wer etwa Langzeitarbeitslose beschäftigt, in seinem Betrieb die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördert oder fair gehandelte und ökologisch nachhaltige Produkte verwendet, kann einem möglicherweise etwas billigeren Anbieter vorgezogen werden.“ Erstmals wird in dem Gesetz auch die Vergabe im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) berücksichtigt. Samson sieht in dem neuen HVTG eine Chance für den Mittelstand: „Das Gesetz bringt spürbare Verbesserungen im Sinne der Beschäftigten, aber auch für mittelständische Unternehmen. Denn Vergabeverfahren werden transparenter, so dass es für kleine und mittlere Unternehmen deutlich einfacher wird, sich über öffentliche Aufträge zu informieren und entsprechende Gebote abzugeben.“

Informationen zum neuen HVTG

An drei Terminen informiert das Hessische Wirtschaftsministerium gemeinsam mit der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. in einer Veranstaltung zu den neuen Gesetzesregelungen. Nähere Informationen zu Seminaren am 20. Januar, 3. und 24. Februar 2015 erhalten Sie auf den Internetseiten der ABSt Hessen.

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