Feedback abgeben
Nach oben
Jetzt registrieren
Service, Nachrichten
17.08.2015, Niedersachsen

Neuigkeiten zum NTVergG

Neben dem Start der 2. Evaluationsstufe gab es für das NTVergG auch eine Änderung in der Mustererklärung im Bereich Mindestlöhne.

Öfter mal was Neues in Niedersachsen: Am 1. August 2015 trat die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Geld- und Wertdienste (BAnz AT 27.07.2015 V1) in Kraft. Diese hat Auswirkungen auf die Mindestlöhne in diesem Bereich und damit auch auf das hiesige Vergaberecht. Aus diesem Grund erfolgte eine entsprechende Anpassung der Mustererklärung und der Handlungshilfe zu den §§ 4 und 5 NTVergG.

2. Evaluationsstufe des NTVergG

Während die Datenerfassung der ersten Stufe der Evaluation noch bis zum 31.Dezember 2015 weiterläuft, ist inzwischen auch die zweite Stufe der Evaluation gestartet. Im Zeitraum vom 01.Juli 2015 bis 31. Dezember 2015 stehen im Rahmen einer Umfrage nunmehr die praktischen Erfahrungen im Umgang mit dem NTVergG im Vordergrund. Von Interesse ist dabei, welche Regelungen in der Praxis gut funktionieren und welche Bestimmungen in der Anwendung des NTVergG Schwierigkeiten bereiten. Auch können Angaben zu den Auswirkungen des Gesetzes gemacht werden. Die niedersächsischen öffentlichen Auftraggeber und – in diesem Verfahren auch einbezogen – die Teilnehmer an Vergabeverfahren (Unternehmen) können so ihre Einschätzung über die Erfahrungen im Umgang mit dem Gesetz wiedergeben.

Den Vordruck der neuen Mustererklärung finden Sie hier.

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Zurück
Ähnliche Nachrichten