Feedback abgeben
Nach oben
Jetzt registrieren
Service, Nachrichten
12.03.2018, Schleswig-Holstein

Präqualifikation in Schleswig-Holstein

Die Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein e.V. bietet gemeinsam mit der IHK zu Lübeck die Eintragung des Unternehmens in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) an.

Unternehmen, die in der AVPQ-Datenbank gelistet sind, gelten bei Bewerbung und Angebot um öffentliche Aufträge grundsätzlich als „geeignet“. Diese Eignungsvermutung ist im § 48 der VgV bei EU-Verfahren und wird demnächst im § 35 der UVgO für nationale Ausschreibung explizit geregelt; sie bezieht sich auf die bei Eintragung vorgelegten Nachweise.

Seit Anfang 2018 können Unternehmen und Freiberufler aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich die Eintragung in das AVPQ bei der Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein e.V. beantragen und vornehmen lassen. Hierzu ist ein einfacher Online-Antrag zu stellen, dann sind neben dem automatisch erstellten Mantelbogen-Antrag die in der Liste „Eignungsnachweise“ geforderten Unterlagen einzureichen. Das Zertifikat wird nach erfolgreicher Eintragung durch die IHK zu Lübeck übersandt. Eingetragene Unternehmen sparen nicht nur Zeit und Kosten bei der Nachweisführung sondern dürfen zudem das Siegel „AVPQ präqualifiziertes Unternehmen“ werblich nutzen.

Das amtliche Verzeichnis AVPQ ist eine allgemein zugängliche Online-Datenbank, in der alle auftragsunabhängigen Angaben und Dokumente, die das Unternehmen zur Prüfung vorlegen muss, angelegt werden. Der öffentliche Teil umfasst die Grunddaten des Unternehmens. Der Vorteil: Öffentliche Auftraggeber, die geeignete Bieter bei Vergaben ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb suchen, aber auch gewerbliche oder private Nachfrager können in der Datenbank geeignete Anbieter finden. Im geschützten Bereich dagegen sind die hinterlegten Originaldokumente vertraulich und nur nach Eingabe der entsprechenden Präqualifikationsnummer des Unternehmens sichtbar. Diese Zugangsdaten leitet ausschließlich das eingetragene Unternehmen ausschließlich an Berechtigte weiter.

Die bisherige von den IHKs und Auftragsberatungsstellen angebotene Plattform „Präqualifizierung VOL“ bleibt für eine Übergangszeit bis Ende 2018 parallel bestehen, solange Unternehmen noch anspruchsberechtigt sind; wird aber mittelfristig durch das AVPQ abgelöst. Hier eingetragene Unternehmen aus Schleswig-Holstein werden durch die ABST SH rechtzeitig vor Ablauf des PQ-VOL Zertifikates informiert.

Hinweis: Eine Eintragung in das AVPQ ist keine Pflicht, um an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen. Es dient lediglich der Erleichterung, da viele Nachweise dann nicht mehr bei jeder Teilnahme verschickt werden müssen, sondern bereits in der Datenbank vorliegen. Das spart Zeit und Geld.

Lesen Sie mehr zum Thema Präqualifikation in unserer Rubrik „Vergaberecht“.

Quelle: Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein

Zurück
Ähnliche Nachrichten