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Service, Nachrichten
19.02.2015, Bayern

Rechtsgutachten für Münchner Ausschreibungen

Kürzlich wurde ein Rechtsgutachten zur Berücksichtigung des Münchner Mittelstandes bei Ausschreibungen vorgelegt.

Die Landeshauptstadt München hat im Rahmen des von Oberbürgermeister Dieter Reiter initiierten 100-Tage-Programms ein Rechtsgutachten eingeholt zu der Frage „Welche rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten bestehen für die Landeshauptstadt München, um auf Grundlage der geltenden rechtlichen Bestimmungen insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen mit Firmensitz in München bei Vergabeverfahren der Landeshauptstadt München betreffend die Vergabe von Bauleistungen im Sinne der Vergabe-und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) und von Leistungen im Sinne der Vergabe-und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) bevorzugt bzw. möglichst optimal zu berücksichtigen?“. Rechtsanwalt Dr. Alexander Herrmann von Gronefeld Rechtsanwälte kommt in dem von ihm erstellten Gutachten zu dem Ergebnis, dass einer vorrangigen Berücksichtigung lokal ansässiger Unternehmen das europarechtliche Diskriminierungsverbot entgegensteht. Es sei – von wenigen Ausnahmen abgesehen – grundsätzlich unzulässig, die örtliche Präsenz der Bieter im Zusammenhang mit der Erbringung der ausgeschriebenen Leistung als vergaberelevant vorzugeben. Die „Förderung“ mittelständischer Interessen sei allein im Rahmen der Bestimmungen des §97 III GWB und der Mittelstandsrichtlinie der Bayerischen Staatsregierung durch die Bildung von Losen möglich.

Quelle: Auftragswesen Aktuell, Ausgabe 2/2015 (Newsletter der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V.)

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