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Service, Nachrichten
09.03.2015, Deutschland

Stellungnahme zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung

Der BDI und Bauverbände haben sich zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) geäußert.

Auf Grundlage der Vergaberichtlinie 2014/24/EU stimmt die Europäische Kommission derzeit den Entwurf vom 23. Dezember 2014 der „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung“ (EEE) mit den Mitgliedstaaten ab.

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soll künftig die Eignungsprüfung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (im Oberschwellenbereich) durch eine einheitliche Eigenerklärung vorstrukturieren und wird durch Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU eingeführt.

Hintergrund zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung

Die EU-Kommission hat den Mitgliedstaaten am 23. Dezember 2014 den Entwurf für eine Durchführungsverordnung zur Einführung eines Standardforumlars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) übermittelt.

Die EU-Kommission hat bei der EEE einen zweiphasigen Ansatz gewählt: Zunächst muss der öffentliche Auftraggeber durch Ankreuzen im Formular anzeigen, welche konkreten Erklärungen und Nachweise in Bezug auf die Eignung (insb. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) verlangt werden. Nur zu diesen ausgewählten Aspekten muss das Unternehmen auch eine Erklärung abgeben und ggf. Nachweise beibringen.

In der Praxis bedeutet dies, dass i.d.R. nicht zu allen Punkten Erklärungen abgegeben oder Angaben eingefügt werden müssen. Das Formular sieht in sehr begrenztem Umfang die Möglichkeit für Mitgliedstaaten vor, erläuternde und ergänzende Angaben z.B. bei den fakultativen Ausschlussgründen in das EEE-Formular einzutragen.

Bis zum 31. Januar 2015 konnte man sich per Stellungnahme gegenüber EU-Kommission zu dem Entwurf äußern. forum vergabe e.V. hat auf seiner Internetseite die Stellungnahme des BDI und der Bauverbände veröffentlicht.

Die Stellungnahme des BDI vom 30.1.2015 finden Sie hier.
Die Stellungnahme der Bauverbände vom 26.1.2015 finden Sie hier.

Quelle: forum vergabe e.V., bi medien

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