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Service, Nachrichten
15.01.2016, Deutschland

Stellungnahme zur Vergaberechtsmodernisierung

Bitkom äußert sich zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts.

Durch den Beschluss des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes (VergModG) sind wichtige Schritte für die Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien (2014/24/EU, 2014/25/EU, 2014/26/EU) in nationales Recht erfolgt. Für Bitkom ist besonders der Referentenentwurf der Vergabeverordnung vom 9. November 2015 (VgV-E) relevant. Dieser ist Teil der Mantelverordnung zur Modernisierung des Vergaberechts und gab Anlass dazu, eine Stellungnahme zu veröffentlichen.

Bitkom begrüßt darin, dass trotz der erheblichen Komplexität der Vergaberechtsreform und der stufenweisen Umsetzung eine fristgerechte Umsetzung der Richtlinien bis zum 18. April 2016 in Aussicht stünde. Dies gelte insbesondere für die verbindliche Einführung der eVergabe für alle europaweiten Ausschreibungen. Auch die signaturlose elektronische Kommunikation, die im Referentenentwurf der VgV-E als Standard angesehen wird, bewertet Bitkom als positiv.

Um das Gesetz in die praktische Anwendung zu überführen, fordert Bitkom den Bund, die Länder und die Kommunen dazu auf, technisch-organisatorische Standards einzuführen. Dies sei erforderlich, da der Markt für öffentliche Aufträge umso effektiver sei, je mehr er an die Bedürfnisse von Auftraggebern und Auftragnehmern angepasst sei. Beide Seiten sollten demnach in den Erarbeitungsprozess der Standards mit einbezogen werden. Auch Anbieter von eVergabe-Lösungen sollten laut Bitkom an diesem Prozess beteiligt sein, da sie mit ihren Lösungen und Dienstleistungen einen hohen Einfluss auf die Abläufe der öffentlichen Auftragsvergabe haben.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.

Quelle: BITKOM e.V.

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