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Service, Nachrichten
22.07.2014, Schleswig-Holstein

Unterschiedliche Verpflichtungserklärungen

Das Wirtschaftsministerium des Landes veröffentlichte verbindliche Formulare zu notwendigen Verpflichtungserklärungen.

Im Rahmen der seiner Anwendungshinweise und Erläuterung veröffentlichte das Wirtschaftsministerium von Schleswig-Holstein zur Umsetzung des TTG Formulare zu den notwendigen Verpflichtungserklärungen (Mindestlohn, Tariftreue, ILO-Kernarbeitsnormen), die verbindlich für Landesbehörden sind. Allen anderen öffentlichen Auftraggebern nach §2 TTG wurden diese Formblätter empfohlen. Das Innenministerium des Landes veröffentlichte hingegen eigene Empfehlungen. Für den VOB-Bereich verweist das Ministerium auf die von der GMSH erarbeiteten Formblätter und im VOL-Bereich auf das Vergabehandbuch des Kreises Pinneberg.

Die unterschiedlichen Formularsätze können bei der Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein unter info(at)abst-sh.de angefordert werden.

 

Quelle: Gemeinsamer Newsletter der Auftragsberatungsstellen in Deutschland, Nr. 7, Juli 2014

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