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Service, Nachrichten
01.03.2023, Rheinland-Pfalz

Vergabeerleichterungen im Ahrtal

Das Wirtschaftsministerium von Rheinland-Pfalz erlaubt den Vergabestellen des Landes und bestimmter Kommunen auch gut anderthalb Jahre nach der Flutkatastrophe im Ahrtal vereinfachte Beschaffungen.

Für die Vergabestellen in den von der Flutkatastrophe im Juli 2021 betroffenen Landkreisen gibt es nach wie vor viel zu tun. Um den Wiederaufbau zu unterstützen, gelten noch bis zum 31. März 2024 Erleichterungen für die Beschaffung von Liefer-, Dienst- und Bauleistungen – sofern sie mit der Bewältigung der Katastrophe im Zusammenhang stehen.

Das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium hat in einem Rundschreiben vom 21. Dezember 2022 darauf hingewiesen, dass die Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte „nach den allgemeinen Grundsätzen im Sinne der Nummer 5.2.1 der Verwaltungsvorschrift ,Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz‘ vom 18. August 2021 (MinBI. S. 91) in einem wettbewerbsoffenen Verfahren (Nummer 5.4)“ zu vergeben sind.

Das Ministerium regt an, trotz allem die Möglichkeiten öffentlicher Ausschreibungen zu nutzen, um eine größere Menge an Betrieben mit freien Kapazitäten zu erreichen. Was Vergaben oberhalb der Schwellenwerte betrifft, verweist das Land auf ein Rundschreiben des Bundeswirtschaftsministeriums vom 17. August 2021. Darin geht es um die Anwendung des Vergaberechts bei der Beschaffung von Leistungen zur Bewältigung der Notlage in den Hochwasserkatastrophengebieten.

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