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Service, Nachrichten
27.10.2014, Baden-Württemberg

Vergabeverfahren für Neckartalüberquerung

Die Bundesregierung erlaubt erst ein Vergabeverfahren für die Neckartalüberquerung, wenn ein bestandskräftiges Baurecht vorliegt.

Bevor kein bestandskräftiges Baurecht für die Neckartalüberquerung vorliegt, soll weder ein Vergabeverfahren für eine konventionelle Realisierung noch ein ÖPP-Ausschreibungsverfahren durch Zuschlag beendet und der Bau begonnen werden.

Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2757) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2653). Die öffentlich-private Partnerschaft sei dabei eine Beschaffungsvariante, heißt es in der Antwort weiter.

Quelle: Deutscher Bundestag

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