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Service, Nachrichten
20.01.2015, Deutschland

Warnung der Maschinenbauer

Die Vergaberechtsnovelle der Regierung sieht eine stärkere Gewichtung von soziale und ökologische Aspekte stärker vor.

Am 7. Januar hat die Bundesregierung die Eckpunkte zur Novellierung des Vergaberechts beschlossen. Danach sollen künftig die Regelungen zum Vergaberecht im Wesentlichen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zusammengefasst werden. Der Zeitplan für die Umsetzung sieht vor, dass der Kabinettsbeschluss zur GWB-Novelle im Frühjahr 2015 vorliegen soll.

Zu den Neuerungen gehört, dass beim Zuschlag künftig neben dem Preis und den Kosten soziale, ökologische und innovative Aspekte stärker als bisher in die Bewertung einfließen sollen. Der Auftraggeber kann hierzu konkrete Vorgaben zu den umweltbezogenen und sozialen Eigenschaften der zu beschaffenden Leistung machen, heißt es. Wie bisher müssen die Vorgaben einen sachlichen Bezug zum Auftragsgegenstand aufweisen – dieser kann sich nunmehr auf jedes Stadium des Produktionsprozesses der Leistung beziehen.

Außerdem soll im GWB mit Blick auf Tariftreue und Mindestlohn festgeschrieben werden, dass bei der Ausführung von öffentlichen Aufträgen entlohnungs- und arbeitsrechtliche Bestimmungen zwingend einzuhalten sind.

Kritik an den strengeren Vorgaben kommt vom Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA): „Das Vergaberecht darf nicht als Vehikel für die Durchsetzung politischer Ziele missbraucht werden. Anforderungen, die weder die fachliche Eignung des Unternehmens betreffen noch produktbezogen sind, sind als vergabefremde Kriterien abzulehnen.“

Jede zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung verkompliziere dem Verband zufolge die Vergabe für die Unternehmen, insbesondere mittelständischer Unternehmen, und führt zu mehr Rechtsunsicherheit. Nach Auffassung des VDMA dürfen strategische Aspekte bei der Auftragsausführung allenfalls dann Berücksichtigung finden, wenn sie strikt auf den Auftragsgegenstand bezogen, das heißt direkt produkt- beziehungsweise leistungsbezogen sind.

Quelle: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg, Ausgabe 2/2015

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