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Service, Nachrichten
02.05.2014, Deutschland

Wertgrenzen aktualisiert

Die Wertgrenzenübersicht der einzelnen Bundesländer wurden von den Auftragsberatungsstellen aktualisiert.

Jährlich veröffentlichen die Auftragsberatungsstellen in Deutschland die aktuell geltende Übersicht zu den Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändigen Vergaben in den einzelnen Bundesländern. Auf den Internetseiten der Auftragsberatungsstellen wurde am 28. April die aktualisierte Fassung zum Herunterladen bereitgestellt.

Unterhalb der EU-Schwellenwerte muss grundsätzlich öffentlich ausgeschrieben werden. Eine Ausnahme existiert, wenn der Aufwand der öffentlichen Ausschreibung in einem Missverhältnis zur Höhe der ausgeschriebenen Leistung steht. In diesem Fall darf eine Vergabestelle auf die Verfahrensarten der Freihändigen Vergabe oder Beschränkten Ausschreibung zurückgreifen. Um diese Grenze festzulegen existieren in vielen Bundesländern rechtlich festgeschriebene Wertgrenzen, bis zu deren Höhe auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet werden darf.

Hier gelangen Sie zur der aktuellen Übersicht der Wertgrenzen.

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