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Service, Nachrichten
31.12.2012, Nordrhein-Westfalen

Wertgrenzen bleiben bestehen

Wie auch in Schleswig-Holstein bleiben die bisherigen Wertgrenzen in Nordrhein-Westfalen für freihändige und beschränkte Ausschreibungen 2013 bestehen.

In einem Runderlass am 6. Dezember an Gemeinden, Gemeindeverbände und deren eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen teilte das Ministerium für Inneres und Kommunales des Bundeslands Nordrhein-Westfalen mit, dass Vergabestellen bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert von 100.000 EUR netto die freihändige Bauausschreibung nutzen können. Beschränkte Ausschreibungen im Bereich Bau können bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert von 1.000.000 EUR netto durchgeführt werden. Liefer- und Dienstleistungen können auch weiterhin bei einem vorab geschätzten Auftragswert bis zu 100.000 EUR freihändig oder auch beschränkt ausgeschrieben werden. Oberhalb dieser Wertgrenzen kann bei entsprechender Begründung im Einzelfall ebenfalls freihändig oder beschränkt ausgeschrieben werden. Das Ministerium weist in dem Runderlass, der am 1. Januar 2013 in Kraft tritt und bis Ende des Jahres gilt, jedoch daraufhin, dass das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes berücksichtigt werden muss.

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