Im Runderlass vom 16. Februar 2021 „Beschleunigung von Investitionen durch die Erhöhung
vergaberechtlicher Wertgrenzen für die Beschaffung von Leistungen“,veröffentlicht im MBl. NRW. 2021 Ausgabe 8, hat das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen eine Erhöhung der vergaberechtlichen Wertgrenzen bekanntgegeben.
Danach ist bei Bau-, Liefer- und Dienstleistungen ein Direktkauf bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von 15.000 EUR ohne Umsatzsteuer möglich. Bei freiberuflichen Leistungen kann ein Direktkauf bis 25.000 EUR ohne USt., jedoch einschließlich der Nebenkosten, durchgeführt werden.
Die komplette Übersicht der geltenden Wertgrenzen und alle Details finden Sie hier.
Der Erlass ist seit dem 20. März 2021 rechtswirksam. Die erhöhten Wertgrenzen gelten vorerst befristet bis zum 31. Dezember dieses Jahres und sollen zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie beitragen.
Im Runderlass wird betont, dass die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit von den Änderungen unberührt bleiben, auf einen Bewerberwechsel zu achten ist und die Aufträge möglichst gestreut werden sollen. Ebenso wird auf die Veröffentlichungspflichten gemäß VOB/A und UVgO sowie auf das Korruptionsbekämpfungsgesetz hingewiesen.