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Service, Nachrichten
29.01.2013, Niedersachsen

Wertgrenzen in Niedersachsen bleiben bestehen

Die bisherigen Wertgrenzen unterhalb der EU-Schwellenwerte bleiben im Niedersachsen bis Ende 2013 bestehen.

Nach Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen verlängert sich auch der Niedersächsische Wertgrenzenerlass bis zum Ende diesen Jahres. Beschränkte Ausschreibungen im Bereich Bau dürfen daher weiterhin bis zu einer Wertgrenze von 1 Mio. Euro (netto) vorgenommen werden, freihändige Vergaben können bis zu einem Auftragswert von 75.000 Euro (netto) erfolgen. Im Dienstleistungsbereich können beschränkte Ausschreibungen bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro (netto) stattfinden und freihändige Vergaben sind bis zu einem Auftragswert von 50.000 Euro (netto) zulässig.

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