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Service, Nachrichten
12.12.2014, Berlin

Zu viel Arbeit

In Berlin verzögern sich Großprojekte, da die Vergabekammer mit der Arbeit nicht nachkommt.

Das Land Berlin und seine Tochterunternehmen vergeben Jahr für Jahr Aufträge im Wert von vier bis fünf Milliarden Euro. Doch ausgerechnet die Vergabekammer, erste Anlaufstelle für Firmen, die sich bei größeren Ausschreibungsverfahren benachteiligt fühlen, ist seit mehr als einem Jahr nur noch eingeschränkt arbeitsfähig – wegen Personalknappheit.

Die Folge: Beschwerden bleiben unbearbeitet, gerade Großprojekte verzögern sich um viele Monate. Denn die Vergabekammer ist nur für Ausschreibungen nach EU-Recht zuständig und damit für öffentliche Aufträge mit einem Volumen ab fünf Millionen Euro.

Jüngstes Beispiel: Das Zeiss Großplanetarium in Prenzlauer Berg soll für 13 Millionen Euro grundlegend modernisiert werden. Im April wurde es für die Umbauten geschlossen – für ein Jahr, wie es hieß. An eine Wiedereröffnung ist aber nicht zu denken, solange über die Vergabe der digitalen Projektionstechnik nicht entschieden ist.

„Die Eröffnung wird sich definitiv verzögern“, bestätigte eine Sprecherin der Berliner Immobilienmanagement GmbH (Bim), die die Ausschreibungen für die Stiftung Technikmuseum übernommen hat. Ein unterlegener Bieter legte im November 2013 Beschwerde bei der Vergabekammer ein. Weil der Antrag dort nicht in der vorgeschriebenen Frist von fünf Wochen bearbeitet werden konnte, ging der Vorgang automatisch an das Kammergericht. Bis zum heutigen Tage gibt es dort aber keinen Verhandlungstermin.

Der Senat hat nun reagiert. Künftig soll nicht mehr die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, sondern die Justizverwaltung die beiden hauptamtlichen Mitglieder der für Bausachen zuständigen Beschlussabteilung der Vergabekammer benennen. Denn mindestens ein Mitglied muss über die Befähigung zum Richteramt verfügen. „Da im Justizressort wesentlich mehr Dienstkräfte diese Anforderung erfüllen, haben sich die Senatsverwaltungen auf den Wechsel geeinigt“, teilte die Senatsverwaltung für Justiz mit.

Quelle: Staatsanzeiger, Ausgabe 49/2014

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