Das novellierte Vergaberecht 2016
Das Seminar behandelt den Rechtsrahmen für die öffentliche Auftragsvergabe und stellt die wichtigsten Neuerungen für Auftraggeber vor.
Am 8. Juli 2015 wurde die umfangreichste Vergaberechtsreform seit über 10 Jahren eingeleitet, indem das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts beschlossen hat. Die öffentliche Auftragsvergabe soll auf Grundlage der EU-Vergaberichtlinien aus dem Jahr 2014 umfassend reformiert, modernisiert, vereinfacht und anwendungsfreundlicher gestaltet werden. Ausschreibende Stellen müssen sich daher ab dem Frühjahr 2016 auf zahlreiche Änderungen einstellen: Einbeziehung von VOL/A und VOF in das GWB bzw. in die Vergabeverordnung, Neufassung der Vergabeverordnung, verpflichtende Einführung der elektronischen Vergabe, neue Regelungen für Inhouse-Vergaben und interkommunale Zusammenarbeit, um hier nur einige zu nennen.
Folgende Schwerpunkte werden besprochen:
Bauvergaben
- Erleichterungen oberhalb der Schwellenwerte
- Unterschiede zur Unterschwellenwertvergabe
- Bedeutung der VOB/A und VOB/B
- Einheitliche Europäische Eigenerklärung
- Vergabemanagement
- Was wird aus dem Landesvergabegesetz?
- eVergabe
Lieferungen und Leistungen
- Keine VOL/A mehr
- Was wird aus der VOL/B?
- Zulässige/Unzulässige Vertragsänderungen
- Kommunale Zusammenarbeit
Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen
- Wegfall der VOF
- Neue Vorgaben des Kartellvergaberechts
- Was gilt unterhalb der Schwellenwerte?
- Welche Formulare können verwendet werden?
Sektorenauftraggeber, Konzessionsvergabe
- Was ist neu für Stadtwerke?
- Bereichsausnahmen
- Inhouse-Vergabe
- Strom- und Gaskonzessionen
Teilnahmebedingungen
Die Reservierung der Teilnehmerplätze erfolgt nach der Reihenfolge der Buchung. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen, d.h. bei Anmeldungen, die kürzer als 14 Tage vor Seminarbeginn erfolgen, ist die Seminargebühr am Veranstaltungstag fällig.
Kostenfreie Stornierungen sind bis zwei Wochen vor Seminartermin möglich. Danach ist das volle Entgelt zu entrichten. Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform. Die Vertretung eines angemeldeten Teilnehmers ist möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns die Absage von Seminaren, z.B. bei zu geringer Teilnehmerzahl oder bei Ausfall eines Dozenten, höherer Gewalt oder gleichartiger Gründe, vorbehalten müssen. Bei Absage erstatten wir umgehend die bezahlte Teilnehmergebühr.