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Service, Seminare Und Veranstaltungen

Liefer- und Dienstleistungen nach der Reform

Bei der Teilnahme an Ausschreibungen von Liefer- und Dienstleistungen gelten neue rechtliche Bedingungen. Das Seminar informiert.

Mit dem Inkrafttreten der Vergaberechtsreform zum 18. April 2016 finden die Bestimmungen der VOL/A, Abschnitt 2 keine Anwendung mehr. Die Ausschreibung von Lieferungen und Leistungen erfolgt jetzt nach den 82 Paragrafen der völlig neu gefassten Vergabeverordnung. Das Seminar stellt Ihnen die Struktur der neuen Vergabeverordnung vor und vermittelt die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse für deren rechtssichere Anwendung.

Auch im sog. Unterschwellenbereich kündigen sich grundlegende Änderungen an. Am 7. Februar 2017 wurde die Unterschwellenvergabeordnung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Bundesanzeiger bekanntgemacht.

In dem Seminar werden insbesondere der Gleichrang vom offenen und nichtoffenem Verfahren, die neuen Möglichkeiten des Verhandlungsverfahrens, die Grundsätze der eVergabe, die Prüfung der Eignung anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) sowie die Prinzipien der Zuschlagserteilung nach dem neuen Recht behandelt. Die Kenntnis des neuen Vergaberechts ist unabdingbar, um künftig Ausschreibungen rechtskonform zu gestalten bzw. sich erfolgreich an Vergabeverfahren zu beteiligen.

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