Nachträge nach der VOB/B und nach dem neuen BGB-Bauvertragsrecht 2018
Seminar bei eVergabe: Nachträge nach der VOB/B und nach dem neuen BGB-Bauvertragsrecht 2018.
Die VOB/B enthält seit Jahrzehnten die Grundlagen für die Nachträge der Bauunternehmen. Zu den Nachträgen nach der VOB/B existiert umfassende Rechtsprechung, auf die in Streitigkeiten zurückgegriffen werden kann. Alle Baubeteiligten – Auftraggeber, Auftragnehmer und Architektur- sowie Ingenieurbüros – haben sich deswegen auf die VOB/B eingerichtet.
Mit dem neuen BGB-Bauvertragsrecht, das am 1.1.2018 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber grundlegend neue Regelungen zu Nachträgen geschaffen, die in wichtigen Punkten von der VOB/B abweichen. In den vergangenen Monaten seit dem Inkrafttreten des neuen BGB-Bauvertragsrechts hat das zu erheblichen Unsicherheiten auf Auftragnehmerseite und auf Auftraggeberseite geführt.
Das Seminar bringt Ordnung in das Chaos. Das Verhältnis zwischen dem BGB-Bauvertragsrecht der VOB/B wird näher erläutert. Die Regelungen zu den Nachträgen nach dem BGB und nach der VOB/B werden gegenübergestellt. Und anhand von konkreten Beispielen wird dargestellt, in welchen Konstellationen die unterschiedlichen Regelungen auch zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können.
Lektionen
- Rechtscharakter der VOB/B, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Recht)
- Was heißt „Vereinbarung der VOB/B als Ganzes“ und was bedeutet das?
- Ist die VOB/B noch zu retten? Oder wird das neue BGB-Bauvertragsrecht die VOB/B „schlagen“?
- Anordnungsrechte der Auftraggeberseite für geänderte und zusätzliche Leistungen nach dem BGB und nach der VOB/B
- „Einigungsmodell“ nach dem BGB
- Berechnung der Nachtragsvergütung nach dem BGB und der VOB/B, zukünftige Bedeutung der Urkalkulation
- Abschlagszahlungen für strittige Nachträge nach § 650c Abs. 3 BGB
- Neue Spekulationsgefahren bzw. Spekulationschancen wegen dem BGB-Bauvertragsrecht?
- Einstweilige Verfügung – gerichtlicher Eilrechtsschutz bei Nachträgen