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Nachträge nach der VOB/B und nach dem neuen BGB-Bauvertragsrecht 2018

Seminar bei eVergabe: Nachträge nach der VOB/B und nach dem neuen BGB-Bauvertragsrecht 2018.

Die VOB/B enthält seit Jahrzehnten die Grundlagen für die Nachträge der Bauunternehmen. Zu den Nachträgen nach der VOB/B existiert umfassende Rechtsprechung, auf die in Streitigkeiten zurückgegriffen werden kann. Alle Baubeteiligten – Auftraggeber, Auftragnehmer und Architektur- sowie Ingenieurbüros – haben sich deswegen auf die VOB/B eingerichtet.

Mit dem neuen BGB-Bauvertragsrecht, das am 1.1.2018 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber grundlegend neue Regelungen zu Nachträgen geschaffen, die in wichtigen Punkten von der VOB/B abweichen. In den vergangenen Monaten seit dem Inkrafttreten des neuen BGB-Bauvertragsrechts hat das zu erheblichen Unsicherheiten auf Auftragnehmerseite und auf Auftraggeberseite geführt.

Das Seminar bringt Ordnung in das Chaos. Das Verhältnis zwischen dem BGB-Bauvertragsrecht der VOB/B wird näher erläutert. Die Regelungen zu den Nachträgen nach dem BGB und nach der VOB/B werden gegenübergestellt. Und anhand von konkreten Beispielen wird dargestellt, in welchen Konstellationen die unterschiedlichen Regelungen auch zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können.

Lektionen

  • Rechtscharakter der VOB/B, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Recht)
  • Was heißt „Vereinbarung der VOB/B als Ganzes“ und was bedeutet das?
  • Ist die VOB/B noch zu retten? Oder wird das neue BGB-Bauvertragsrecht die VOB/B „schlagen“?
  • Anordnungsrechte der Auftraggeberseite für geänderte und zusätzliche Leistungen nach dem BGB und nach der VOB/B
  • „Einigungsmodell“ nach dem BGB
  • Berechnung der Nachtragsvergütung nach dem BGB und der VOB/B, zukünftige Bedeutung der Urkalkulation
  • Abschlagszahlungen für strittige Nachträge nach § 650c Abs. 3 BGB
  • Neue Spekulationsgefahren bzw. Spekulationschancen wegen dem BGB-Bauvertragsrecht?
  • Einstweilige Verfügung – gerichtlicher Eilrechtsschutz bei Nachträgen

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