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Service, Seminare Und Veranstaltungen

Vergabe nach VOF

Unsicherheiten bei der Durchführungen von VOF-Verfahren räumt das Seminar aus dem Weg.

Die zur VOF ergangene Rechtsprechung ist kaum mehr überschaubar. Anhand der aktuellen Rechtsprechung und zahlreicher Praxisbeispiele wird im Seminar dargestellt, wie ein Vergabeverfahren rechtssicher gestaltet werden muss und was aus Bietersicht für eine erfolgreiche Bewerbung zu beachten ist.

Inhaltliche Themen des Seminars:

  • Die Berechnung des Schwellenwerts
  • Vergabe nach Losen: Teillose und Fachlose; Additionspflicht bei mehreren Losen
  • Vergabe an Generalplaner vs. losweise Vergabe
  • Auftragsbekanntmachung
  • Der Teilnahmewettbewerb, insbesondere die Festlegung der Mindestanforderungen an die Eignung, die Aufstellung der Auswahlkriterien sowie deren Gewichtung; Erstellung einer Matrix, Dauerbrenner Referenzen
  • Nachfordern von fehlenden Unterlagen und Erklärungen
  • Projektantenproblematik; der planende Architekt als Bauüberwacher/Bauoberleiter
  • Taktische Gesichtspunkte bei der Aufstellung der Wertungskriterien: abstrakte vs. vergleichende Wertung, Eignungs- vs. Zuschlagskriterien
  • Zuschlagskriterium „Honorar“ (Was muss/darf der Auftraggeber vorgeben?; Der richtige Umgang mit Umbauzuschlag und mitzuverarbeitender Bausubstanz; Unterschreitung der Mindestsätze durch Bieter, Über- und Unterangebote bei variablen Honorarbestandteilen)
  • andere Zuschlagskriterien: u.a. „Lösungsvorschlag/Konzeptidee“, „Arbeitsprobe“, „Projektteam“, „Verfügbarkeit“, „Ortsnähe und örtliche Präsenz“, „Kommunikationskultur“, „Herangehensweise an das Projekt“, „Zusammenarbeit mit anderen Projektbeteiligten“
  • Vorstellung von Muster-Vergabeunterlagen

Teilnahmebedingungen
Die Reservierung der Teilnehmerplätze erfolgt nach der Reihenfolge der Buchung. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen, d.h. bei Anmeldungen, die kürzer als 14 Tage vor Seminarbeginn erfolgen, ist die Seminargebühr am Veranstaltungstag fällig.

Kostenfreie Stornierungen sind bis zwei Wochen vor Seminartermin möglich. Danach ist das volle Entgelt zu entrichten. Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform. Die Vertretung eines angemeldeten Teilnehmers ist möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns die Absage von Seminaren, z. B. bei zu geringer Teilnehmerzahl oder bei Ausfall eines Dozenten, Hotelschließung, höherer Gewalt oder gleichartiger Gründe, vorbehalten müssen. Bei Absage erstatten wir umgehend die bezahlte Teilnehmergebühr.

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