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Webinar bei eVergabe: AGK, BGK - aktuelle Rechtsprechung zu Mischkalkulation

Im Webinar werden die Rechte und Pflichten aus Sicht der Bauunternehmen und aus Sicht der Auftraggeber besprochen.

Der Preis ist bei der Ausschreibung von Bauleistungen immer noch das entscheidende Zuschlagskriterium. Daran hat sich trotz aller Reformen des Vergaberechts bis heute nichts geändert. Wenn die Bieter einen Auftrag erhalten wollen, müssen Sie deswegen ein günstiges Angebot einreichen – oft über die Schmerzgrenze hinaus. Trotzdem ist es das Ziel der Bauunternehmen, eine auskömmliche Abrechnungssumme zu erzielen. Das Bauunternehmen bewegt sich dabei auf dem schmalen Grat zwischen einer unzulässigen Mischkalkulation, sittenwidriger Einheitspreise und übertriebenen Spekulationen. Befeuert wird dieser Preiskampf am Bau durch Fehler in den Vergabeunterlagen. Das Zusammenkopieren eines Leistungsverzeichnisses oder unsorgfältige Mengenermittlungen eröffnen für die Spekulation der Bieter und Tür und Tor.

 

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