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Vergaberecht, aktuelle Urteile

Ausschluss bei untertariflicher Angebotskalkulation?

Bieter müssen auf Verlangen nachweisen können, dass Personalkosten für den ausgeschriebenen Leistungsumfang hinreichend kalkulativ berücksichtigt wurden.

Auftraggeber können von Bietern bei Angebotsabgabe den Nachweis verlangen, dass sie die Personalkosten für den ausgeschriebenen Leistungsumfang hinreichend kalkulativ berücksichtigt haben.

Das OLG Düsseldorf bestätigte in einem Vergabeverfahren über Reinigungsdienstleistungen den Ausschluss eines Angebot, bei dem der angegebene Stundenverrechnungssatz entweder eine zu geringe Personalstärke oder aber eine untertariflichen Bezahlung erfordert hätte. Der Ausschluss sei schon aus formalen Gründen zulässig, da es hinsichtlich der Kalkulation unplausibel sei.

Praxistipp

Weil der Ausschluss im entschiedenen Fall schon auf der 1. Wertungsstufe erfolgen konnte, musste die Vergabestelle keine vertiefte Aufklärung durchführen, insbesondere musste sie nicht prüfen, ob der Bieter trotz Unterkalkulation noch leistungsfähig war. Diese Prüfung wäre erforderlich gewesen, wenn der Ausschluss auf die fehlende Auskömmlichkeit gestützt worden wäre. Es kann sich in besonders umkämpften Märkten anbieten, Vorgaben an die Kalkulation zu stellen – insoweit sind jedoch die Grenzen des Zumutbaren im Einzelfall zu beachten!

Quelle: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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