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Vergaberecht, aktuelle Urteile

Ausschluss kann nicht verhindert werden

Die VK Bund stellte fest, dass eine formularmäßige Zustimmung zu Vergabeunterlagen den Ausschluss nicht verhindert.

Wenn ein bieterseitig einzureichender Produktionsplan den vertraglich vorgesehenen, spätesten Lieferendtermin überschreitet, ist das Angebot wegen Abweichung von den Vergabeunterlagen auszuschließen. Daran ändert es nichts, wenn der Bieter mit seinem Angebot eine allgemein (und von dem Auftraggeber vor-) formulierte Erklärung abgibt, dass in seinem Angebot keine Abweichung von den Vergabeunterlagen enthalten sind. Die Vergabekammer des Bundes hat in einem entsprechenden Fall klargestellt, dass die einzureichende Produktionsplanung für den Bieter verbindlich war, da sie ausdrücklich mit Angebotsabgabe gefordert wurde und bei Nichtvorlage der Angebotsausschluss drohte. Der Ausschluss war auch ohne vorherige Aufklärung zulässig, da diese gegen das Nachverhandlungsverbot verstoßen hätte.

Praxistipp

Bietern kann man nur empfehlen, die Vergabeunterlagen vor Angebotsabgabe sorgfältig auf Mindestanforderungen und zwingende Vorgaben zu prüfen und bei Zweifeln an der Auslegung entsprechende Bieterfragen zu stellen. Unklare Vorgaben können zwar eine wiederholte Angebotsabgabe erfordern (vgl. z.B. OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.07.2012, Az. 11 Verg 6/12). Das gilt aber nicht, wenn jedenfalls aus objektiver Empfängersicht die klare Auslegung klar ist (vgl. hierzu auch VK Bund, Beschluss vom 17.04.2014, Az.: VK 2-27/14).

Quelle:

Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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Beschluss
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